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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 5 K 198/99

Gesetze: EStG § 10i Nr. 2

Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen bei Wochenendhäusern

Leitsatz

  1. Die Gewährung des Vorkostenabzugs für Erhaltungsaufwendungen im Rahmen des § 10i Nr. 2 EStG erfordert lediglich eine Nutzung der Wohnung zu eigenen Wohnzwecken ohne daß die sonstige Voraussetzungen für die Gewährung derEigenheimzulage vorliegen müssen.

  2. Der Vorkostenabzug für Erhaltungsaufwendungen nach § 10i EStG ist auch für eigengenutzte Wochenend- und Ferienhäuser zu gewähren.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2001 S. 691 Nr. 13
BAAAB-13370

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 21.06.2000 - 5 K 198/99

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