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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 V 2852/00

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Gehaltstrukturuntersuchungen als Maßstab für die Angemessenheit von Geschäftsführergehältern

Leitsatz

  1. Bei der Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführervergütungen sind Gehaltsstrukturuntersuchungen aufgrund der Bandbreite der empirischen Ermittlungen auch dann als Vergleichsmaßstab heranzuziehen, wenn der spezielle Tätigkeitsbereich nicht gesondert ausgewiesen wird.

  2. Der besondere persönliche Einsatz des Geschäftsführers und der damit verbundene zeitliche Aufwand für die Erledigung der anfallenden Aufgaben ist kein besonderer Umstand, der einen Zuschlag zu den Vergleichswerten der Gehaltsstrukturuntersuchungen rechtfertigt.

  3. Ein allgemeiner Grundsatz, daß Geschäftsführer bis zu ¾ des Geschäftserfolges als angemessene Geschäftsführer-Gesamtvergütung in Anspruch nehmen dürfen, besteht nicht.

Fundstelle(n):
QAAAB-13365

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 22.09.2000 - 4 V 2852/00

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