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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 5152/98 GE

Gesetze: GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, GrEStG § 3 Nr. 2, ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuer bei Übertragung von Grundbesitz unter Übernahme von Verbindlichkeiten

Leitsatz

  1. Die Übertragung von Grundbesitz unter Übernahme der grundbuchlichen Belastungen und der entsprechenden Zahlungsverpflichtungen durch den Empfänger unterliegt unabhängig von der Einstufung als gemischte freigiebige Zuwendung oder Schenkung unter Auflage in Höhe der als Gegenleistung übernommenen Verbindlichkeiten der Grunderwerbsteuer. Dabei ist der auf Bestandteile des aufstehenden Gebäudes, die als selbständige Wirtschaftsgüter anzusehen sind (Betriebsvorrichtungen), entfallende Teil der Gegenleistung im Verhältnis der Werte der übernommenen Wirtschaftsgüter abzugrenzen.

  2. Allein die Verwendung der den Verbindlichkeiten zugrundeliegenden Darlehen für die Herstellung einer solchen Betriebsvorrichtung rechtfertigt keine andere Auslegung der Übertragungsvereinbarung.

Fundstelle(n):
NAAAB-13314

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 21.05.2001 - 7 K 5152/98 GE

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