Koppelung von dauernder Last und Miete bei Grundstücksübertragung unter Angehörigen
Leitsatz
Wird ein bebautes Grundstück von den Eltern des Erwerbers gegen Vereinbarung einer dauernden Last übertragen, deren Höhe 95
v. H. der nunmehr zu zahlenden Miete für die in diesem Gebäude belegene Wohnung der Eltern beträgt, so liegt hierin ein die
steuerliche Berücksichtigung des Mietverhältnisses und der dauernden Last ausschließender Gestaltungsmissbrauch, wenn es den
Beteiligten nicht gerade auf die Möglichkeit der Kündigung des Mietvertrages ankommt.
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 536 Nr. 10 IAAAB-13307
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 14.11.2000 - 6 K 4517/94 E
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