Vorsteuerabzug bei Vermietungsumsätzen des Treuhänders; Reichweite des unternehmerischen Tätigkeitsbereichs
Leitsatz
Verwendet der Treuhänder ein (teilweise) dem Treugeber zustehendes Erbbaurecht an einem Grundstück nach dessen Bebauung zur
Ausführung gewerblicher Vermietungsumsätze, so sind die vom Treuhänder bezogenen Bauleistungen deshalb mit der Rechtsfolge
des vollen Vorsteuerabzuges den von ihm ausgeführten Vermietungsumsätzen zuzurechnen, weil diese den danebenliegenden steuerfreien
Umsatz der Verschaffung des Erbbaurechts im Innenverhältnis zum Treugeber überlagern.
Bei der unveränderten unternehmerischen Nutzung eines Wirtschaftsguts im Unternehmen des Treuhänders kann dieser die hiermit
zusammenhängenden Eingangsumsätze bis zur Auflösung des Treuhandverhältnisses seinem unternehmerischen Tätigkeitsbereich
zuordnen.
Fundstelle(n): DStRE 2000 S. 601 Nr. 11 OAAAB-13305
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FINANZGERICHT DÜSSELDORF, Urteil v. 24.11.1999 - 5 K 7297/95 U
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