Haftung wegen (Tabak-)Steuerhehlerei bei Verkauf an verdeckten Ermittler
Leitsatz
Der Einsatz eines Scheinkäufers durch die Zollbehörde steht der Annahme einer vollendeten Steuerhehlerei nicht entgegen, wenn
sich der Täter den mittelbaren Besitz an unverzollten Zigaretten verschafft hat und nicht lediglich in den Absatzvorgang eingeschaltet
war.
Die Haftungsinanspruchnahme des Täters wegen der unter Einsatz eines behördlichen Scheinkäufers aufgedeckten Steuerhehlerei
ist nicht ermessenswidrig, solange der Anbieter nicht durch den Scheinkäufer zum Beschaffen der Zigaretten gedrängt wird.
Die spätere Einziehung der Zigaretten beseitigt nicht den eingetretenen Steuerschaden.
Die gleichzeitige Steuerschuldnerschaft des Täters steht seiner Haftungsinanspruchnahme nicht entgegen.
Fundstelle(n): KAAAB-13302
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.12.2000 - 4 K 9518/97 VTa, Z, EU
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