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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 4 K 5300/97 VTa

Gesetze: TabStG 1992 § 4 Abs. 1 Nr. 2 EWGRL 92/80 Art. 1 Buchst. a EWGRL 92/80 Art. 3 Abs. 1

Ad-Valorem-Steuersatz für Zigarillos

Leitsatz

§ 4 Abs. 1 Nr. 2 des TabStG i. d. F. vom ist im Anschluss an das dahingehend richtlinienkonform auszulegen, dass für Zigarren und Zigarillos ausschießlich der Ad-Valorem-Steuersatz von 5% des Kleinverkaufspreises und nicht der Mindeststeuersatz von 3,1 Pfennig/Stück angewandt wird.

Fundstelle(n):
XAAAB-13299

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.11.2000 - 4 K 5300/97 VTa

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