Bei der Bestimmung des Stärkegehalts von Mischfuttermitteln für Zwecke der Zolltarifierung kommt die Berücksichtigung von
Restfeuchte und Toleranzen nicht in Betracht.
Auch bei Entnahme von Warenproben aus dem Lagerbestand , die bestimmten Einfuhrsendungen nicht zugeordnet werden können, kann
das Analyseergebnis bei Markenprodukten mit unveränderter Rezeptur verallgemeinert und damit die Vermutung der Beschaffenheit
entsprechend der Zollanmeldung widerlegt werden.
Fundstelle(n): NAAAB-13298
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 05.05.2000 - 4 K 4810/96 Z
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