Änderungsbefugnis wegen neuer Tatsachen; hier: Nichtanforderung des Aufhebungsvertrages bei Abfindung für die vorzeitige
Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses
Leitsatz
Erläutert der Steuerpflichtige eine in seiner Einkommensteuererklärung als tarifbegünstigt ausgewiesene Entschädigung dahingehend,
dass es sich „ um die Abfindung für das vorzeitig beendete Beschäftigungsverhältnis„ handele, so steht die Nichtanforderung
des Aufhebungsvertrages, aus dem allein sich weitere Entschädigungszahlungen im Vorjahr und damit das Fehlen der für die Tarifbegünstigung
erforderlichen Zusammenballung der Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum ergeben, der späteren Änderung der antragsgemäßen
Veranlagung wegen neuer Tatsachen nicht entgegen.
Fundstelle(n): RAAAB-13275
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 29.11.2000 - 17 K 2101/98
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