Einkommensteuerliche Geltendmachung von Schuldzinsen aus der Beteiligung an einer GbR als Sonderbetriebsausgaben ausserhalb
der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung
Leitsatz
Schuldzinsen als Sonderbetriebsausgaben einer GbR-Beteiligung des Steuerpflichtigen können auch dann nicht abweichend von
der Entscheidung im Verfahren der gesonderten und einheitichen Feststellung als Betriebsausgaben bei der Einkommensteuerfestsetzung
abgezogen werden, wenn zwischenzeitlich die Bestandskraft des Feststellungsbescheids eingetreten ist. Auch ein schutzwürdiges
Geheimhaltungsinteresse des Feststellungsbeteiligten ist insoweit nicht anzuerkennen.
Fundstelle(n): KAAAB-13260
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 02.03.2001 - 12 K 7348/97 AO
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