Nichterklärung von vorab entstandenen Werbungskosten bei steuerrechtlichem Laien wegen missverständlicher Vordrucke kein
grobes Verschulden
Leitsatz
Ein die Änderung des Einkommensteuerbescheides wegen neuer Tatsachen hinderndes grobes Verschulden liegt nicht vor, wenn ein
steuerrechtlich nicht vorgebildeter Grundstückserwerber vorab entstandene Finanzierungskosten für ein noch zu errichtendes
Mehrfamilienhaus in der Annahme nicht erklärt, dass ein Werbungskostenabzug erst ab dem Beginn der Einnahmeerzielung in Betracht
komme.
Den Nachteil der insoweit unklaren Erklärungsvordrucke und der Anleitung zur Anlage V muss die Finanzbehörde tragen.
Fundstelle(n): FAAAB-13253
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 01.02.2001 - 11 K 1902/99 E
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