Anforderungen an eine
Bescheinigung für Aufwandsspenden
Einkommensteuer
1999
Leitsatz
1. Die Abzugsfähigkeit von
für eine politische Partei unternommen Fahrtkosten als Spenden nach §
10b Abs. 2 EStG erfordert den Nachweis der Einräumung eines
Kostenerstattungsanspruchs durch die Partei.
2. Bei Aufwandsspenden in Form von
Fahrtkosten muss sich aus der Spendenbescheinigung selbst für jede Fahrt
erkennen lassen, dass diese für den begünstigten Zweck erforderlich
war. Der Höhe nach ist ein solcher Nachweis nur erbracht, wenn für
jede Fahrt ersichtlich ist, in welcher Eigenschaft und für welchen Anlass
der Betreffende tätig war. Fahrtstrecke und Benutzung des eigenen PKW
müssen in einer Weise bestätigt sein, dass sich ohne Weiteres an Hand
der Bescheinigung die jeweilige Höhe des Aufwands ermitteln lässt