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BFH 02.10.1992 VI R 11/90
Lohnsteuer; | ehrenamtliche Tätigkeit in einem Berufsverband
Aufwendungen, die ein leitender Angestellter im Rahmen seiner ehrenamtlichen Tätigkeit für den Verband ,,Wirtschaftsjunioren Deutschland'' tätigt, sind nicht als WK bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar ().