Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Thüringer FG Urteil v. - IV 512/00

Gesetze: InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. a InvZulG 1993 § 5 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Buchst. b

Eintrag in die Handwerksrolle als Voraussetzung für Anspruch auf die erhöhte Investitionszulage

Investitionszulage 1993

Leitsatz

1. Voraussetzung für die Gewährung der erhöhten Investitionszulage ist unter anderem, dass der Anspruchsberechtigte in die Handwerksrolle oder das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen ist.

2. Ist Anspruchsberechtigter eine GmbH & Co. KG, die selbst nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist, so kann ein Eintrag der Komplementär-GmbH nur dann ausnahmsweise genügen, wenn die KG durch formwechselnde Umwandlung aus der GmbH hervorgegangen ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
QAAAB-13164

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Thüringer FG, Urteil v. 09.10.2002 - IV 512/00

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen