Keine Betriebsaufspaltung wegen fehlender sachlicher Verflechtung bei Vermietung eines Betriebsgrundstücks, das für die
Betriebs-GmbH keine wirtschaftliche Bedeutung hat
Leitsatz
Vermietet eine Besitzpersonengesellschaft an eine beteiligungsidentische Betriebs-GmbH einen nicht auf deren Bedürfnisse zugeschnittenen
Teil eines neu errichteten Wohn- und Geschäftshauses, der für die Betriebs-GmbH keine oder nur eine geringe wirtschaftliche
Bedeutung hat, erzielt die Besitzpersonengesellschaft keine gewerblichen Einkünfte sondern Einkünfte aus Vermietung, da eine
sachliche Verflechtung als Voraussetzung für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung nicht gegeben ist. Nicht jedes betrieblich
genutzte Grundstück ist wesentliche Betriebsgrundlage des Betriebsunternehmens.
Fundstelle(n): EAAAB-13129
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Online-Dokument
THÜRINGER FINANZGERICHT, Urteil v. 07.11.2000 - IV 118/98
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