Verfassungsmäßigkeit des überperiodischen
Verlustausgleichsverbots bei Spekulationsgeschäften nach
§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG
a.F.
Leitsatz
1. Das bis zum geltende
Verlustausgleichsverbot des
§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG,
welches einen Ausgleich von Spekulationsverlusten des einen Kalenderjahres mit
Gewinnen aus einem anderem Kalenderjahr ausschließt, ist
verfassungsgemäß (a.A. BFH in seinem Beschluss vom - IX B
128/99).
2. Die Beschränkung des
Verlustausgleichs und Verlustabzugs in
§ 23 Abs. 3 Satz 4 EStG
wird durch die Möglichkeit Werbungskosten, die im Zusammenhang mit
Spekulationsgeschäften entstandenen sind, - abweichend vom Abflussprinzip
des § 11 Abs.2
EStG - in dem Kalenderjahr zu
berücksichtigen, in dem der Veräußerungserlös
zufließt, ausreichend gemildert.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 913 Nr. 17 UAAAB-13128
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Online-Dokument
Thüringer Finanzgericht, Urteil v. 13.12.2000 - III 1121/00
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