Suchen

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
THÜRINGER FG Beschluss v. - II 6/99 Ko

Gesetze: BRAGO § 6 Abs. 3BRAGO § 134 EinigVtr Art. 3 BRAGO § 53

Tätigkeitsgegenstand bei Vertretung mehrerer Grundstücksgemeinschafter wegen des Gewinnfeststellungsbescheides der Gemeinschaft; Maßgeblichkeit der Gebührenrechtslage im Zeitpunkt der Beauftragung; Aufteilung der Rechtsanwaltsgebühren bei Mandanten aus den neuen und den alten Bundesländern

Leitsatz

1. Vertritt ein Prozessbevollmächtigter mehrere Beteiligte an einer Grundstücksgemeinschaft wegen der Gewinnfeststellung der Gemeinschaft, so ist Gegenstand der Tätigkeit die Summe der die einzelnen Verfahrensbeteiligten betreffenden steuerlichen Auswirkungsbeträge, so dass es an der in § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO geforderten Identität des Tätigkeitsgegenstandes in Bezug auf die einzelnen Auftraggeber fehlt.

2. Maßgeblich für die Festsetzung der Gebühren eines zur Vertretung in der mündlichen Verhandlung beauftragten Unterbevollmächtigten, der seinen Sitz in den neuen Bundesländern inne hat, ist die im Zeitpunkt der Beauftragung geltende Gebührenrechtslage (hier: Höhe der Ermäßigung).

3. Zur Gebührenaufteilung, wenn ein Rechtsanwalt mit Kanzlei in den alten Bundesländern vor einem Gericht mit Sitz in den neuen Bundesländern in der selben Angelegenheit im gemeinsamen Auftrag zweier Personen tätig wird, von denen eine in den alten Bundesländern ihren Wohnsitz hat, insoweit keine Gebührenermäßigung vorzunehmen wäre, und die andere in den neuen Bundesländern, also die Gebühren zu ermäßigen wären.

Fundstelle(n):
HAAAB-13115

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

THÜRINGER FG, Beschluss v. 25.01.2000 - II 6/99 Ko

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen