Besteuerung von Kaufpreisraten aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils bei Wahl der Zuflussbesteuerung nach Überschreitung
des Buchwertes
Leitsatz
Kaufpreisraten aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils sind im Falle der Wahl der Zuflussbesteuerung gem. R 139 Abs.
11 EStR ab dem Zeitpunkt des Überschreitens des Buchwerts in vollem Unfang als nachträgliche gewerbliche Einkünfte gem. §§
15 Abs. 1, 24 Nr. 2 EStG zu besteuern. Eine Aufteilung dieser Raten in einen Zins- und einen Tilgungsanteil mit der Folge
der Anwendung des Sparerfreibetrages ist nicht vorzunehmen. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Inhalt des , BStBl II 2002, 183, da dieser lediglich die Umschichtung von Privatvermögen betrifft.
Die Option der Zuflussbesteuerung ist eine von der gesetzlichen Regelbesteuerung abweichende Billigkeitsregelung im Sinne
des § 163 Satz 2 AO, welche nur dann eingreift, wenn sie ausdrücklich gewählt wird. Eine gleichheitswidrige Benachteiligung
ist daher ausgeschlossen. Ein Rechtsanspruch auf nachträgliche Modifikation einer einvernehmlich getroffenen Billigkeitsregelung
besteht grundsätzlich nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1160 Nr. 16 INF 2003 S. 606 Nr. 16 OAAAB-13104
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 27.05.2003 - 5 K 140/01
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