Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben bei Vertragsbeendigung
Leitsatz
Endet eine Rückdeckungsversicherung vor dem nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 c) Satz 2 EStG maßgeblichen Zeitpunkt, muss der Betriebsausgabenabzug
wegen der auf diese Versicherung entfallenden Zuwendungen (Prämien) versagt werden; auf den nächstgelegenen Zeitpunkt kann
nicht abgestellt werden.
Zahlt die Unterstützungskasse die Rückkaufswerte der aufgelösten Rückdeckungsversicherungen einschließlich der darauf entfallenden
Gewinnanteile an das Trägerunternehmen zurück, liegen bei diesem Betriebseinnahmen vor. Sie dürfen den Gewinn jedoch nicht
erhöhen, soweit die entsprechenden Zuwendungen an die Unterstützungskasse in den Vorjahren den Gewinn gemindert haben, entsprechend
§ 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 3 EStG (gegen: , BFHE 182, 307, Der Betrieb 1997, 1256)
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 325 Nr. 5 PAAAB-13079
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 19.11.2002 - 5 K 203/01
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.