Beiträge zur Rückdeckungsversicherung als Betriebsausgaben bei Vertragsbeendigung
Leitsatz
Endet eine Rückdeckungsversicherung vor dem nach § 4d Abs. 1 Nr. 1 c) Satz 2 EStG maßgeblichen Zeitpunkt, muss der Betriebsausgabenabzug
wegen der auf diese Versicherung entfallenden Zuwendungen (Prämien) versagt werden; auf den nächstgelegenen Zeitpunkt kann
nicht abgestellt werden.
Zahlt die Unterstützungskasse die Rückkaufswerte der aufgelösten Rückdeckungsversicherungen einschließlich der darauf entfallenden
Gewinnanteile an das Trägerunternehmen zurück, liegen bei diesem Betriebseinnahmen vor. Sie dürfen den Gewinn jedoch nicht
erhöhen, soweit die entsprechenden Zuwendungen an die Unterstützungskasse in den Vorjahren den Gewinn gemindert haben, entsprechend
§ 4 Abs. 5 Nr. 8 Satz 3 EStG (gegen: , BFHE 182, 307, Der Betrieb 1997, 1256)
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 325 Nr. 5 PAAAB-13079
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 19.11.2002 - 5 K 203/01
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