Übertragung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung auf ein in einem anderen Betrieb des Steuerpflichtigen angeschafften Wirtschaftsgut
Leitsatz
Die Bildung einer Rücklage für Ersatzbeschaffung nach Ausscheiden der Wirtschaftsgüter und 3 Jahre nach Anschaffung der vermeintlichen
Ersatz-Wirtschaftsgüter scheidet mangels Finanzierungszusammenhang aus.
Der Funktionszusammenhang zwischen ausgeschiedenem und Ersatz-WG ist nicht gewahrt, soweit die Reinvestition im Ursprungsbetrieb
des Stpfl. deswegen unterbleibt und in einem anderen Betrieb vorgenommen wird, weil die ausgeschiedenen WG für die Fortführung
des Ursprungsbetriebes nicht mehr notwendig sind.
Der Funktionszusammenhang ist jedenfalls dann nicht gewahrt, wenn bei Bejahung einer personenbezogenen Rücklagenbildung der
Betrieb, in dem reinvestiert wird, 350 km vom Ursprungsbetrieb entfernt ist.
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 388 Nr. 7 EFG 2003 S. 75 Nr. 2 HAAAB-13073
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 27.09.2002 - 1 K 266/00
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