Besteuerungsrecht für Einkünfte eines bei einem dänischen Arbeitgeber beschäftigten deutschen Berufskraftfahrers
Leitsatz
Ein Arbeitnehmer übt seine Tätigkeit in dem Staat aus, in dem er physisch anwesend ist. Die unselbständige Tätigkeit eines
Berufskraftfahrers wird demnach dort ausgeübt, wo der Kraftfahrer das ihm anvertraute Fahrzeug steuert. Mit Ausnahme der Fahrtätigkeit
in Dänemark erzielt ein im Inland ansässiger Kraftfahrer, der bei einem dänischen Arbeitgeber im internationalen Fernverkehr
beschäftigt ist, aus dieser Tätigkeit im Inland zu besteuernde Arbeitnehmereinkünfte, weil er in keinem der von ihm angesteuerten
Länder länger als 183 Tage tätig war.
Fundstelle(n): CAAAB-13027
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 08.05.2001 - IV 273/00
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