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Verwaltungsrecht; | Erstes SED-Unrechtsbereinigungsgesetz

Das Erste Gesetz zur Bereinigung von SED-Unrecht (1. SED-UnBerG) v. ist im BGBl I S. 1814 verkündet worden und am in Kraft getreten. Danach kann die strafrechtliche Entscheidung eines staatlichen Gerichts im Beitrittsgebiet aus der Zeit vom bis zum auf Antrag für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben werden (Rehabilitierung), soweit sie mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbar ist. Der Antrag kann bis zum bei jedem Gericht gestellt werden. Bei einem stattgebenden Gerichtsbeschluß beträgt die Kapitalentschädigung 300 DM für jeden angefangenen Kalendermonat Freiheitsentziehung; Berechtigte, die bis zum ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Beitrittsgebiet hatten, erhalten zusätzlich 250 DM pro Monat. Das bisherige Rehabilitierung...

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