1. Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung 2. Voraussetzungen für eine
Rücklage für Ersatzbeschaffung
Leitsatz
Soweit es hinsichtlich der Behandlung eines Grundstücks zu einem Widerspruch zwischen Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
kommt, ist für die Zuordnungsentscheidung die ausdrückliche Bilanzierung maßgebend.
Ein lediglich gewisses öffentliches Interesse an der Veräußerung eines Grundstückes reicht nicht aus, um eine für die Bildung
einer Rücklage für Ersatzbeschaffung notwendige, fehlende Entschließungsfreiheit des Steuerpflichtigen anzunehmen.
(Nichtamtlicher Leitsatz)
Fundstelle(n): WAAAB-12994
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Online-Dokument
Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 06.12.2000 - II 276/97
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