Einkommensteuerpflicht von Einkünften aus dem Betrieb von Geldspielgeräten verfassungskonform
Leitsatz
1. Es bestehen keine ernstlichen Zweifel, dass die steuerrechtlich unterschiedliche Behandlung von Spielgeräte-Betreibern
nach § 33c GewO bzw. Spielhallen-Betreibern nach § 33i GewO und Spielbankunternehmen gemäß § 6 Abs. 1 Spielbankverordnung
1938 weder gegen Art. 3 GG noch gegen Vorschriften des EGV verstößt. 2. Beschwerde eingelegt (Az. des BFH: III B 79/00).
Fundstelle(n): VAAAB-12964
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 29.06.2000 - III 10/2000
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