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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - II 550/98

Gesetze: EStG § 31 S. 5, EStG § 36 Abs. 2 S. 1, EStG § 32 Abs. 6, BGB § 1615g, BGB § 1612b Abs. 5

Keine Hinzurechnung des Kindergeldes im Rahmen der Günstigerprüfung bei Ermittlung des Unterhaltsanspruchs des Kindes nach der sog. Mangelfallrechnung

Einkommensteuer 1997

Leitsatz

Darf der Unterhaltsanspruch eines Kindes nach den unterhaltsrechtlichen Bestimmungen nicht um das (hälftige) anteilige Kindergeld gekürzt werden, weil die Summe aus dem Unterhaltsanspruch und dem anteiligen Kindergeld den Mindestbedarf nicht übersteigt (sog. Mangelfallrechnung), kann eine Hinzurechnung des Kindergeldes bei der Günstigerprüfung i. S. des § 31 Satz 5 i.V.m. § 36 Abs. 2 EStG nicht erfolgen, weil eine Freistellung durch das Kindergeld nicht bewirkt wird.

Fundstelle(n):
QAAAB-12957

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10.03.1999 - II 550/98

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