Keine Hinzurechnung des Kindergeldes im Rahmen der
Günstigerprüfung bei Ermittlung des Unterhaltsanspruchs des Kindes
nach der sog. Mangelfallrechnung
Einkommensteuer 1997
Leitsatz
Darf der Unterhaltsanspruch eines
Kindes nach den unterhaltsrechtlichen Bestimmungen nicht um das (hälftige)
anteilige Kindergeld gekürzt werden, weil die Summe aus dem
Unterhaltsanspruch und dem anteiligen Kindergeld den Mindestbedarf nicht
übersteigt (sog. Mangelfallrechnung), kann eine Hinzurechnung des
Kindergeldes bei der Günstigerprüfung i. S. des § 31 Satz 5
i.V.m.
§ 36 Abs. 2 EStG
nicht erfolgen, weil eine Freistellung durch das Kindergeld nicht bewirkt wird.
Fundstelle(n): QAAAB-12957
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10.03.1999 - II 550/98
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