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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 4 K 483/01

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 1, EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4, EStG § 12 Nr. 1

Fahrten eines Lehrers zur Arbeitsstätte

Aufwendungen eines Deutsch- und Geschichtelehrers am Gymnasium für schöngeistige und allgemeinbildende Literatur

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Bei einem Lehrer an einer allgemeinbildenden Schule sind Fahrten zur Arbeitsstätte ohne Einzelnachweis für nicht mehr als 192 Tage anzuerkennen. Einen Rechtssatz der Art, dass jeder Arbeitnehmer Anspruch auf die Anerkennung von 230 Fahrtagen hätte, gibt es nicht.

2. Aufwendungen eines Deutsch- und Geschichtelehrers am Gymnasium für schöngeistige und allgemeinbildende Literatur sind grundsätzlich Aufwendungen der Lebensführung. Eine nahezu ausschließlich berufliche Verwendung ist allerdings möglich, wenn der Lehrer dasselbe Buch zweimal besitzt oder es z. B. zum konkreten Einsatz bei bestimmten Lehrveranstaltungen angeschafft hat.

Fundstelle(n):
CAAAB-12953

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 17.12.2002 - 4 K 483/01

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