Nachforderung pauschaler Lohnsteuer vom Arbeitgeber
Leitsatz
1. Ob eine Arbeitnehmereigenschaft zu
bejahen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse, wobei die
für bzw. gegen die Nichtselbständigkeit sprechenden Umstände
gegeneinander abzuwägen und Einzelmerkmale nach ihrer Bedeutung zu
gewichten sind.
2. Die Abwägung nach LS. 1
führt im entschiedenen Einzelfall zu dem Ergebnis, dass
Werbezettelverteiler nicht als Arbeitnehmer eines Werbemittelvertriebs
anzusehen sind, und demgemäß der gegen den Vertrieb als Arbeitgeber
ergangene Nachforderungsbescheid über pauschale Lohnsteuer aufzuheben ist.
Fundstelle(n): SAAAB-12952
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 11.02.2003 - 4 K 30742/99
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