Es ist ernstlich zweifelhaft, ob das
FA das Tatbestandsmerkmal des § 6b Abs. 8 EStG, ob das Grundstück zum
Zweck der Vorbereitung oder Durchführung von städtebaulichen
Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen übertragen wurde,
eigenständig prüfen darf, oder ob es nicht an die Bescheinigung einer
Stadt (Grundlagenbescheid) gebunden ist, in der die Stadt bescheinigt hat, dass
zum Zweck der Vorbereitung und ggf. Durchführung von städtebaulichen
Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen das Grundstück an einen
namentlich benannten Erwerber, der städtebauliche
Sanierungsmaßnahmen selbst durchführt, veräußert worden
ist.
Fundstelle(n): JAAAB-12942
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 24.07.2001 - 3 V 15/01
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