Verkauf eines Binnenschiffs keine nicht steuerbare
Geschäftsveräußerung im Ganzen
Vorsteuerabzug
bei zu Unrecht erfolgter Rechnungsberichtigung
Umsatzsteuer
1999
Leitsatz
1. Verkauft der Eigentümer eines
von zwei Tankmotorschiffen an den bisherigen Mieter, liegt keine nicht
steuerbare Geschäftsveräußerung eines Unternehmens oder eines
gesondert geführten Betriebs vor, wenn nur das Schiff allein, nicht aber
die übrigen Vermögenswerte, personellen Mittel und
geschäftlichen Beziehungen mitübertragen werden.
2. Der Rechnungsempfänger muss
den Vorsteuerabzug nicht berichtigen, wenn der Rechnungsaussteller nunmehr zu
Unrecht von einer nicht steuerbaren Lieferung ausgeht und eine Rechnung ohne
Steuerausweis erstellt.
Fundstelle(n): EFG 2002 S. 1266 Nr. 19 EAAAB-12935
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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 23.05.2002 - 3 K 131/00
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