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OLG Zweibrücken 14.07.1992 11 UF 379/92
Versorgungsausgleich; | Rechengrößen bei Ehezeitende vor dem
Endet die Ehezeit vor dem , so sind der Umrechnung einer statistischen Rentenanwartschaft in eine vergleichbare Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung seit Inkrafttreten des SGB VI nicht mehr die bis zu diesem Zeitpunkt mitgeteilten, nach altem Rentenrecht ermittelten Rechengrößen zugrunde zu legen ( VA; ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. - 11 UF 379/92; vgl. auch OLG München FamRZ 1992, 957).