Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei engem sachlichen Zusammenhang
zwischen Grundstückskaufvertrag und Bauvertrag
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Ein enger sachlicher Zusammenhang
zwischen Grundstückskaufvertrag und dem bereits zuvor abgeschlossenen
Bauvertrag ist anzunehmen, wenn der Grundstücksverkäufer und das
Bauunternehmen insoweit miteinander verbunden waren, als beide bei den
Vertragsabschlüssen durch ein und dieselbe Firma vertreten wurden und der
Erwerber somit im Augenblick des Abschlusses des Grundstückskaufvertrags
gegenüber einem mit dem Grundstücksverkäufer verbundenen
Bauunternehmen hinsichtlich der Bebauung des Grundstücks gebunden war.
2. Der enge sachliche Zusammenhang
entfällt nicht dadurch, dass das Gebäude nicht vom ursprünglich
beauftragten Bauunternehmen, sondern von einem anderen Bauunternehmen errichtet
worden ist, wenn die Bauausführung durch das andere Bauunternehmen in
Fortsetzung der bereits seit Abschluss des Grundstückskaufvertrags
bestehenden Bindung hinsichtlich der Bebauung erfolgt ist.
Fundstelle(n): OAAAB-12910
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 24.10.2001 - 2 K 359/97
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