Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb von in
Gaststätten aufgestellen Geldspielautomaten
Leitsatz
1. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass der Betrieb von Geldspielgeräten außerhalb von
öffentlichen Spielbanken umsatzsteuerpflichtig ist.
2. Es ist nicht ernstlich
zweifelhaft, dass das FA zur Schätzung der Umsätze aus dem Betrieb
von in Gaststätten aufgestellten Geldautomaten berechtigt ist, wenn der
Automatenaufsteller die Computerausdrucke über die elektronischen
Kassenauslesungen nicht aufbewahrt hat.
3. Es bestehen ernstliche Zweifel an
der Rechtmäßigkeit eines Umsatzsteuerbescheides, in dem die
Umsätze aus dem Betrieb von in Gaststätten aufgestellten
Geldspielautomaten durch Multiplikation des Bruttospielergebnisses mit dem
Faktor 3,125 und Umrechnung auf Nettobeträge geschätzt worden sind.
4. Eine vollständige Aussetzung
der Vollziehung eines Steuerbescheids ist dann gerechtfertigt, wenn im Falle
einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen die tatsächlichen
Schätzungsgrundlagen unklar, unschlüssig oder nicht überzeugend
dargetan sind.
Fundstelle(n): FAAAB-12884
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Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15.03.2001 - 1 V 78/00
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