Günstigerprüfung im Rahmen des
Familienleistungsausgleichs
Einkommensteuer 1996
Leitsatz
Die im Rahmen des
Familienleistungsausgleichs zur Freistellung des Existenzminimums der zu
berücksichtigenden Kinder erforderliche Günstigerprüfung hat in
Form einer Vergleichsrechnung durch Gegenüberstellung der durch die Summe
der Kinderfreibeträge erzielbaren Steuerersparnis einerseits und der Summe
des insgesamt ausgezahlten Kindergeldes andererseits zu erfolgen. Dabei kommt
es nicht darauf an, für welches Kind das Kindergeld gezahlt worden ist.
Entgegen der in der Literatur vorherrschenden Ansicht ist weder eine
individuelle Vergleichsrechnung für jedes Kind geboten, noch ist für
Kinder, für die kein Kindergeld bezogen wurde, auf jeden Fall ein
Kinderfreibetrag zu berücksichtigen.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 169 Nr. 3 VAAAB-12883
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.10.2002 - 1 K 925/98
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