Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der rückwirkenden
Absenkung des Investitionszulagensatzes nach Feststellung der Unvereinbarkeit
mit EG-Recht
Investitionszulage 1997
Leitsatz
Der Gesetzgeber verstößt
nicht gegen das verfassungsrechtliche Verbot der Rückwirkung belastender
Gesetze, wenn er wegen der Verletzung des EG-Rechts dazu verpflichtet war, das
Investitionszulagenrecht rückwirkend dergestalt zu ändern, dass
zumindest ab 1997 keine Investitionszulagen mit einem Zulagensatz von über
8 v.H. mehr gewährt werden durften bzw. eine Verlängerung der
Investitionszulage i.H. von 8 v.H. für vor dem begonnene
Investitionen nicht möglich war.
Fundstelle(n): GAAAB-12875
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 20.01.2003 - 1 K 396/99
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