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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 30333/99 EFG 2003 S. 917 Nr. 13

Gesetze: EStG 1990 § 3 Nr. 12 S. 2 EStG 1997 § 3 Nr. 12 S. 2 GG Art. 3 Abs. 1LStR 1996 Abschn. 13 Abs. 4 S. 10

Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit als ehrenamtlicher Bürgermeister sind steuerpflichtig

Beachtung von Verwaltungsanweisungen durch die Finanzgerichte

Einkommensteuer 1995–1997

Leitsatz

1. Zahlungen, die ein ehrenamtlicher Bürgermeister aus der Kasse des Gemeindeverbandes als Aufwandsentschädigung erhält, sind nicht nach § 3 Nr. 12 EStG steuerbefreit, wenn sie – auch – für Verdienstausfall oder Zeitverlust gewährt worden sind und den erwachsenen Aufwand offenbar überstiegen haben.

2. Verwaltungsanweisungen (hier: Abschn. 13 Abs. 4 Satz 10 LStR 1996), die auf einer zutreffenden Verwaltungserfahrung beruhende Schätzungen beinhalten, sind aus Gründen der Gleichbehandlung auch von den Finanzgerichten zu beachten, solange sie nicht im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung führen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 917 Nr. 13
SAAAB-12871

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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10.02.2003 - 1 K 30333/99

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