Aufwandsentschädigungen für die Tätigkeit als
ehrenamtlicher Bürgermeister sind steuerpflichtig
Beachtung
von Verwaltungsanweisungen durch die Finanzgerichte
Einkommensteuer 1995–1997
Leitsatz
1. Zahlungen, die ein ehrenamtlicher
Bürgermeister aus der Kasse des Gemeindeverbandes als
Aufwandsentschädigung erhält, sind nicht nach § 3 Nr. 12 EStG
steuerbefreit, wenn sie – auch – für Verdienstausfall oder
Zeitverlust gewährt worden sind und den erwachsenen Aufwand offenbar
überstiegen haben.
2. Verwaltungsanweisungen (hier:
Abschn. 13 Abs. 4 Satz 10 LStR 1996), die auf einer zutreffenden
Verwaltungserfahrung beruhende Schätzungen beinhalten, sind aus
Gründen der Gleichbehandlung auch von den Finanzgerichten zu beachten,
solange sie nicht im Einzelfall zu einer offensichtlich unzutreffenden
Besteuerung führen.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 917 Nr. 13 SAAAB-12871
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FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 10.02.2003 - 1 K 30333/99
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