Zuschüsse einer GmbH zur Kranken- und Pflegeversicherung
ihres Gesellschafter-Geschäftsführers als steuerpflichtiger
Arbeitslohn; Darlegung der Ermessenserwägungen in einem
Lohnsteuer-Haftungsbescheid
Leitsatz
1. Zukunftssicherungsleistungen, die
der mit 50 v.H. am Stammkapital einer GmbH beteiligte Geschäftsführer
von dieser erhält, sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei,
da durch die Beteiligungshöhe die Möglichkeit zur Willensdurchsetzung
innerhalb der GmbH gegeben ist, so dass kein abhängiges, die
Sozialversicherungspflicht auslösendes Arbeitsverhältnis vorliegt.
2. Ein Lohnsteuer-Haftungsbescheid
ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil er keinerlei
Ermessenserwägungen für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers
enthält, wenn sich dieser - ausweislich des Betriebsprüfungsberichts
- ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat.
Fundstelle(n): JAAAB-12861
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Online-Dokument
Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.06.2001 - 1 K 105/98
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