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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 1 K 105/98

Gesetze: EStG § 3 Nr. 62, EStG § 42d, AO 1977 § 191 Abs. 1, AO 1977 § 5, SGB IV § 7 Abs. 1, SGB V § 257, SGB XI § 61

Zuschüsse einer GmbH zur Kranken- und Pflegeversicherung ihres Gesellschafter-Geschäftsführers als steuerpflichtiger Arbeitslohn; Darlegung der Ermessenserwägungen in einem Lohnsteuer-Haftungsbescheid

Leitsatz

1. Zukunftssicherungsleistungen, die der mit 50 v.H. am Stammkapital einer GmbH beteiligte Geschäftsführer von dieser erhält, sind nicht nach § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei, da durch die Beteiligungshöhe die Möglichkeit zur Willensdurchsetzung innerhalb der GmbH gegeben ist, so dass kein abhängiges, die Sozialversicherungspflicht auslösendes Arbeitsverhältnis vorliegt.

2. Ein Lohnsteuer-Haftungsbescheid ist nicht deshalb ermessensfehlerhaft, weil er keinerlei Ermessenserwägungen für die Inanspruchnahme des Arbeitgebers enthält, wenn sich dieser - ausweislich des Betriebsprüfungsberichts - ausdrücklich damit einverstanden erklärt hat.

Fundstelle(n):
JAAAB-12861

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Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 01.06.2001 - 1 K 105/98

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