Übertragung des halben Kinderfreibetrags an Kindesmutter; Verrechnung des Kindergeldes bei Abzug von Kinderfreibeträgen
Leitsatz
1. Die Übertragung des halben Kinderfreibetrags gamäß § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG auf die Kindesmutter ist grundsätzlich nicht
möglich, wenn der Kindesvater keinen Unterhalt leistet, weil er arbeitslos und deshalb nicht leistungsfähig ist. Die Übertragung
ist jedoch möglich, wenn der Vater keinen Unterhalt zahlt, obwohl er leistungsfähig ist.
2. Bei der Kindesmutter, die erfolgreich die Übertragung des Kinderfreibetrags auf sich nach § 32 Abs. 6 Satz 5 EStG erreicht
hat, weil der Kindesvater seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist, muss das an sie ausgezahlte Kindergeld in vollem
Umfang verrechnet werden.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): OAAAB-12855
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Online-Dokument
FG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil v. 03.12.1999 - 2 K 592/98
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