Erstellung von Gutachten zur Umweltbelastung durch Altlasten
durch eine Chemielaborantin ohne Studienabschluss gewerblich
Gewinnfeststellung 1993
Leitsatz
Erstellt eine Umweltanalyterikerin
–ohne Studium, mit einer Berufsausbildung als Chemielaborantin–
nach Teilnahmen an verschiedenen Ingenieurpraktika bzw. überbetrieblichen
Weiterbildungsmaßnahmen–fast ausschließlich Gutachten
über die von „wilden„ Deponien und ehemaligen
Werksgeländen ausgehenden Gefährdungspotentiale durch Altlasten, ist
sie dadurch nicht im gesamten Aufgaben- und Tätigkeitsspektrum eines
Umweltschutzingenieurs tätig und mit diesem somit nicht vergleichbar; ihre
Tätigkeit ist somit nicht freiberuflich, sondern gewerblich.
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