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Sächsisches FG Urteil v. - 1 K 594/97

Gesetze: FGO § 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO § 63 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 GVG § 17a Abs. 2 S. 3AO 1977 § 37 Abs. 2 AbgAnO 2 § 3 Abs. 1 AbgAnO 2 § 4 Abs. 2

Klage auf Erstattung einer ökonomischen Abgabe

Leitsatz

1. Die gegen das Landratsamt als die Erstattung ablehnende Behörde gerichtete Klage auf Erstattung einer ökonomischen Abgabe ist als allgemeine Leistungsklage nach § 40 Abs. 1 Alt. 3 FGO zulässig.

2. Nach den Bestimmungen der Abgabeanordnung für die Betriebe der Landwirtschaft vom (AbgAnO 2) ist allein die Selbstermittlung der Genossenschaften maßgebend für die an das Landratsamt abzuführende Abgabe. Eine Abschlagszahlung auf die ökonomische Abgabe wurde deshalb ohne rechtlichen Grund gezahlt und ist demgemäß zu erstatten, wenn die abgabepflichtige Genossenschaft für den Erhebungszeitraum einen Verlust errechnet hat.

Fundstelle(n):
GAAAB-12836

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Sächsisches FG, Urteil v. 03.06.2002 - 1 K 594/97

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