Aufhebung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen
Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrages bei
gesellschaftsrechtlicher Verbundenheit des Ersterwerbers mit dem Zweiterwerber
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
Kann nicht ausgeschlossen werden,
dass nach der Rückgängigmachung des Grundstückserwerbs durch
eine GbR diese ein ernsthaftes Interesse an dem weiteren Schicksal des
Grundstücks behält, weil das Grundstück noch am Tag der
Aufhebung des ersten Kaufvertrags an eine GmbH als Zweiterwerberin
veräußert wird, deren alleinvertretungsberechtigter
Geschäftsführer zugleich Gesellschafter der GbR ist, der den ersten
Kaufvertrag im Namen der GbR zu einem höheren Kaufpreis und
ungünstigeren Bedingungen abgeschlossen hat und sich die GbR zudem
Schadenersatzansprüchen wegen Nichterfüllung entzieht, besteht kein
Anspruch auf Aufhebung des Grunderwerbsteuerbescheids nach
§ 16 Abs. 1
GrEStG.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): RAAAB-12828
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Online-Dokument
Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 04.11.1999 - 6 K 238/99
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