Aufnahme eines Studenten mit Hauptwohnsitz am Studienort in den
Haushalt seiner Mutter i. S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG
Familienleistungsausgleich
Leitsatz
Ein Student, der am Studienort
zusammen mit Kommilitonen in Form einer Wohngemeinschaft eine Wohnung gemietet
hat, kann auch dann, wenn er seinen Hauptwohnsitz dorthin umgemeldet hat, im
Haushalt seiner Mutter aufgenommen sein, wenn ihm in der mütterlichen
Wohnung ein Zimmer samt eigenem Bad zur Verfügung steht und er
regelmäßig an den Wochenenden und in der vorlesungsfreien Zeit,
sofern er nicht durch Ferienarbeit gebunden ist, dorthin zurückkehrt.
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 332 Nr. 5 PAAAB-12820
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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 25.09.2002 - 5 K 440/02 (Kg)
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