Leistungen des Bundes nach § 15 FELEG an Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind und deren
Beschäftigung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen aufgrund dessen Stilllegung oder Aufgabe endet
Leitsatz
Vom Bund nach § 15 Abs. 1, 3 und 4 FELEG getragene Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und Arbeitgeberanteile zur
gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung gehören zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbständiger
Arbeit. Da die -ehemaligen- Arbeitnehmer durch die Leistungen des Bundes einen unentziehbaren Rechtsanspruch gegen den Sozialvesicherungsträger
erwerben und dieser Zukunftssicherung mutmaßlich zustimmen, ist ein gegenwärtiger Zufluss der Vorteile anzunehmen (entgegen
, FR 1998, 78). Die Leistungen des Bundes sind nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a,
Abs. 3 Nrn. 1, 2 und 4 EStG beschränkt als Sonderausgaben abziehbar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2001 S. 1137 Nr. 21 UAAAB-12814
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
Finanzgericht Sachsen, Urteil v. 25.04.2001 - 5 K 1102/99
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.