Sächsisches Finanzgericht Beschluss v. - 3 K 2126/99
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag 1997
Leitsatz
Das am in dieser Sache ergangene Urteil wird wie folgt berichtigt:
Die Rechtsmittelbelehrung auf Blatt 2 des Urteils wird durch die nachfolgende Rechtsmittelbelehrung ersetzt:
„Rechtsmittelbelehrung
Gegen dieses Urteil steht den Beteiligten die Revision zu.
Die Revision ist innerhalb eines Monats nach Zustellung des vollständigen Urteils bei dem Bundesfinanzhof schriftlich einzulegen.
Die Revisionsschrift muss das angefochtene Urteil bezeichnen. Eine Abschrift oder Ausfertigung des Urteils soll ihr beigefügt
werden. Die Revision ist innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des vollständigen Urteils zu begründen. Auch die Begründung
ist beim Bundesfinanzhof einzureichen. Die Begründung muss die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten und seine
Aufhebung beantragt wird. Sie muss ferner die bestimmte Bezeichnung der Umstände enthalten, aus denen sich eine Rechtsverletzung
durch das Urteil ergibt; soweit Verfahrensmängel gerügt werden, muss sie auch die Tatsachen angeben, aus denen sich der Mangel
ergibt.
Bei der Einlegung und Begründung der Revision sowie in dem weiteren Verfahren vor dem Bundesfinanzhof muss sich jeder Beteiligte
durch einen Steuerberater, einen Steuerbevollmächtigten, einen Rechtsanwalt, einen niedergelassenen europäischen Rechtsanwalt,
einen Wirtschaftsprüfer oder einen vereidigten Buchprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen. Zur Vertretung berechtigt
sind auch Steuerberatungsgesellschaften, Rechtsanwaltsgesellschaften, … Wirtschaftsprüfungsgesellschaften … und Buchprüfungsgesellschaften
sowie Partnerschaftsgesellschaften, die durch einen der in dem vorherigen Satz aufgeführten Berufsangehörigen tätig werden.
Juristische Personen des öffentlichen Rechts und Behörden können sich auch durch Beamte oder Angestellte mit Befähigung zum
Richteramt sowie durch Diplomjuristen im höheren Dienst vertreten lassen.
Der Bundesfinanzhof hat die Postanschrift: Postfach 86 02 40, 81629 München, und die Hausanschrift: Ismaninger Straße 109,
81675 München, sowie den Telefax-Anschluss: 089/9231-201.„
Fundstelle(n): FAAAB-12806
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
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Sächsisches Finanzgericht, Beschluss v. 12.11.2001 - 3 K 2126/99
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