Beurteilung der von einem Wasserversorgungsverband bei seinen
Mitgliedern zur Deckung des Fehlbetrags der Vorjahre erhobenen Umlage
Umsatzsteuer 1996
Leitsatz
Eine von einem
Wasserversorgungsverband bei seinen Mitgliedern zur Deckung des Fehlbetrags der
Vorjahre erhobene Umlage stellt Entgelt von dritter Seite für die
Wasserlieferungen des Verbands an die versorgungsberechtigten
Grundstückseigentümer der ihm angehörenden Gemeinden dar, wenn
sich die Umlage nach dem Wasserverbrauch der in der jeweiligen Gemeinde
ansässigen Nutzer bemisst.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2003 S. 1235 Nr. 20 EFG 2003 S. 1347 Nr. 18 AAAAB-12796
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