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Einkommensteuer; | auswärtige Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes (§§ 33, 33a EStG)
Aufwendungen von Eltern für die Unterbringung eines an Asthma erkrankten Kindes in einem Oberschulinternat auf einer Nordseeinsel sind als agw. Belastung i. S. des § 33 EStG zu berücksichtigen, wenn der Aufenthalt aus klimatischen Gründen zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich unabdingbar notwendig ist und der Schulbesuch nur anläßlich dieser Heilbehandlung gleichsam nebenbei und nachrangig erfolgt. Der Nachweis der Zwangsläufigkeit eines längerfristigen Aufenthalts aus diesen Gründen hat durch die Vorlage eines amtsärztlichen Attests zu erfolgen (). Daneben kann ein Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung gemäß § 33a Abs. 2 EStG nicht gewährt werden.