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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1610/98 EFG 2002 S. 488 Nr. 8

Gesetze: GrEStG 1983 § 1 Abs. 3 Nr. 3, GrEStG 1983 § 1 Abs. 6 S. 1, GrEStG 1983 § 1 Abs. 6 S. 2, GrEStG 1983 § 1 Abs. 3 Nr. 1, GrEStG 1983 § 13, AO 1977 § 44, AO 1977 § 5, FGO § 102

Grunderwerbsteuerpflicht der Übertragung aller Anteile einer grundbesitzenden GmbH auf eine andere GmbH des Alleingesellschafters;

Inanspruchnahme des Veräußerers für die Grunderwerbsteuer wegen Gesamtvollstreckungsverfahren beim Erwerber

ges. Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Die Übertragung aller Anteile einer grundbesitzenden GmbH auf eine andere GmbH, an der derselbe Gesellschafter ebenfalls zu 100 v. H. beteiligt ist, ist grunderwerbsteuerpflichtig und nicht etwa infolge einer analogen Anwendung von § 1 Abs. 6 GrEStG steuerfrei (Ausführungen zur konzerninternen Anteilsvereinigung).

2. Die Inanspruchnahme des Veräußerers –als Gesamtschuldner– für die Grunderwerbsteuer ist auch dann nicht ermessensfehlerhaft, wenn über das Vermögen des Grundstückserwerbers das Gesamtvollstreckungsverfahren eröffnet worden ist und das FA die Frist zur Forderungsanmeldung versäumt hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
EFG 2002 S. 488 Nr. 8
VAAAB-12789

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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 13.04.2000 - 2 K 1610/98

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