Keine Grundsteuerbefreiung für Betrieb eines Krankenhauses
in der Rechtsform der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
Einheitswert auf den und Ablehnung der
Zurechnungsfortschreibung auf den
Leitsatz
1. Für die Grundsteuerbefreiung
nach
§ 4 Nr. 6 GrStG
ist Identität zwischen dem Grundstückseigentümer und dem
Klinikbetreiber erforderlich. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn
die Besitzgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) alleinige Kommanditistin der
Betriebsgesellschaft ist.
2. Wem ein Grundstück i. S. des
Grundsteuerrechts subjektiv zuzurechnen ist, richtet sich nach
§ 39 AO, nicht
nach
§ 97
BewG.
Fundstelle(n): LAAAB-12788
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Online-Dokument
Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.07.2000 - 2 K 1484/98
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