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Sächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 1484/98

Gesetze: GrStG § 4 Nr. 6, GrStG § 10, AO 1977 § 39 Abs. 2, BewG § 97

Keine Grundsteuerbefreiung für Betrieb eines Krankenhauses in der Rechtsform der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung

Einheitswert auf den und Ablehnung der Zurechnungsfortschreibung auf den

Leitsatz

1. Für die Grundsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 6 GrStG ist Identität zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Klinikbetreiber erforderlich. Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn die Besitzgesellschaft (hier: GmbH & Co. KG) alleinige Kommanditistin der Betriebsgesellschaft ist.

2. Wem ein Grundstück i. S. des Grundsteuerrechts subjektiv zuzurechnen ist, richtet sich nach § 39 AO, nicht nach § 97 BewG.

Fundstelle(n):
LAAAB-12788

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Sächsisches Finanzgericht, Urteil v. 19.07.2000 - 2 K 1484/98

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