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Sächsisches FG Urteil v. - 6 K 1625/00 EFG 2003 S. 1567 Nr. 21

Gesetze: GrEStG 1997 § 3 Nr. 3

Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG

Teilungserklärung und Teilerbauseinandersetzung als einheitliches Vertragswerk

Grunderwerbsteuer

Leitsatz

1. Die Steuerbefreiung für Grundstücksgeschäfte unter Miterben setzt voraus, dass das Grundstück zu einem noch ungeteilten Nachlass gehört und der Erwerb des Grundstücks zur Teilung des Nachlasses dient. Für nachfolgende Übertragungen desselben Grundstücks – auch zwischen (früheren) Miterben – kommt dagegen nach vollzogener Auseinandersetzung grundsätzlich keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3 GrEStG mehr in Betracht.

2. Die Auseinandersetzung ist mit Eintragung der Miteigentümer im Grundbuch vollzogen.

3. Da § 3 Nr. 3 GrEStG die Aufhebung einer von vornherein nicht auf Dauer angelegten Zufallsgemeinschaft erleichtern soll, ist es geboten, die Steuerbefreiungsvorschrift in solchen Fällen auch auf die flächenweise Teilung anzuwenden, in denen die aufgrund eines einheitlichen Willensentschlusses in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stattfindende Teilerbauseinandersetzung und Teilungserklärung als einheitliches Rechtsgeschäft oder einheitliches Vertragswerk anzusehen sind. Dies ist nicht ausschließlich anhand der formalen ziviltrechtlichen Gestaltung, sondern unter Beachtung des letztlich beabsichtigten Vertragszwecks zu beurteilen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1567 Nr. 21
JAAAB-12780

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Sächsisches FG, Urteil v. 25.06.2003 - 6 K 1625/00

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