Teilungserklärung und Teilerbauseinandersetzung als einheitliches
Vertragswerk
Grunderwerbsteuer
Leitsatz
1. Die Steuerbefreiung für
Grundstücksgeschäfte unter Miterben setzt voraus, dass das
Grundstück zu einem noch ungeteilten Nachlass gehört und der Erwerb
des Grundstücks zur Teilung des Nachlasses dient. Für nachfolgende
Übertragungen desselben Grundstücks – auch zwischen
(früheren) Miterben – kommt dagegen nach vollzogener
Auseinandersetzung grundsätzlich keine Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 3
GrEStG mehr in Betracht.
2. Die Auseinandersetzung ist mit
Eintragung der Miteigentümer im Grundbuch vollzogen.
3. Da § 3 Nr. 3 GrEStG die
Aufhebung einer von vornherein nicht auf Dauer angelegten Zufallsgemeinschaft
erleichtern soll, ist es geboten, die Steuerbefreiungsvorschrift in solchen
Fällen auch auf die flächenweise Teilung anzuwenden, in denen die
aufgrund eines einheitlichen Willensentschlusses in engem sachlichen und
zeitlichen Zusammenhang stattfindende Teilerbauseinandersetzung und
Teilungserklärung als einheitliches Rechtsgeschäft oder einheitliches
Vertragswerk anzusehen sind. Dies ist nicht ausschließlich anhand der
formalen ziviltrechtlichen Gestaltung, sondern unter Beachtung des letztlich
beabsichtigten Vertragszwecks zu beurteilen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1567 Nr. 21 JAAAB-12780
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Online-Dokument
Sächsisches FG, Urteil v. 25.06.2003 - 6 K 1625/00
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