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Sächsisches FG Urteil v. - 3 K 1144/00 EFG 2004 S. 240 Nr. 4

Gesetze: UStG § 4 Nr. 12 S. 2 UStG § 12 Abs. 2 Nr. 8aAO 1977 § 14AO 1977 § 65 Nr. 1AO 1977 § 66AO 1977 § 68 Nr. 1b

Kein ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus kurzfristiger Vermietung von Wohnräumen und Schlafräumen in einem Studentenwohnheim an Nichtstudierende

Umsatzsteuer 1993 bis 1996

Leitsatz

Die kurzfristige Vermietung von Wohnräumen und Schlafräumen in einem Studentenwohnheim an Nichtstudierende durch eine Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege erfolgt nicht im Rahmen eines Zweckbetriebs i. S. des § 66 AO, wenn eine Trennung zwischen den an Studenten und Nichtstudierende erbrachte Leistungen ohne weiteres möglich ist und die Vermietungsleistungen an Nichtstudierende nicht von untergeordneter Bedeutung sind, weil sie –gemessen an der Zeitdauer der Vermietung– nicht unterhalb der Grenze von 10 v.M. liegen. Die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 12 Abs. 2 Nr. 8a UStG ist insoweit ausgeschlossen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 240 Nr. 4
SAAAB-12777

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Sächsisches FG, Urteil v. 12.05.2003 - 3 K 1144/00

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